Knochendichtemessung
Was ist eine Knochendichtemessung?
Die Messung der Knochendichte erfolgt bei uns nach der DXA-Methode (Dual Energy X-Ray Absorptiometry).
Das Gerät sieht aus wie eine große Untersuchungsliege. Bei der Messung liegt der Patient bequem, während ein kleiner Messkopf mit einem sehr schwachen Röntgenstrahl die Wirbelsäule, die Hüfte und ggf. weitere Skelettabschnitte abtastet.
Die Untersuchung dauert, je nach zu untersuchender Körperregion, zwischen einer und zehn Minuten. Dabei kann ganz normal ruhig weiter geatmet werden.
Ein Auswertungsprogramm bestimmt nun den Knochenmineralgehalt. Dabei ist es völlig normal, dass verschiedene Skelettbereiche unterschiedliche Dichtewerte aufweisen können.
Bild: Knochendichtemessung an Lendenwirbelsäule und Schenkelhals
Die DXA-Methode ist die zurzeit einzige – sowohl von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) als auch von der DGO (Deutsche Gesellschaft Osteologie) – anerkannte Messmethode zur Diagnose der Osteoporose.
Die während einer Untersuchung verabreichte Strahlendosis ist vergleichbar mit der Dosismenge, die jeder Mensch im Laufe einer Woche als natürliche Strahlung aus der Umgebung erhält.
Andere technische Verfahren zur Diagnose (QCT, pQCT, Ultraschall) sind möglich, haben zurzeit aber noch Nachteile. Diese liegen entweder in der höheren Strahlendosis oder in einer geringeren Aussagefähigkeit auf Grund der Messorte.
Zum 01.01.2014 wurde seitens der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) das Überweisungsspektrum zur Knochendichtemessung (DXA) erweitert. Hierdurch können viele Knochendichtemessungen, deren Kosten bis dahin von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden mussen ("IGeL"), per Überweisungsschein als GKV-Leistung abgerechnet werden.
Als Abrechnungsgrundlage für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten gelten:
- konkrete klinische oder anamnestische Befunde (neu: auch ohne Fraktur), die auf eine Osteoporose hindeuten und eine spezifische medikamentöse Therapie induzieren könnten.
- Frakturen, die auf eine Osteoporose hindeuten können.
- Verlaufskontrollen bei bekannter Osteporose zur Optimierung der medikamentösen Therapie
Die Indikation sollte entsprechend auf der Überweisung notiert sein.
Weiterführende fachliche Informationen zu Diagnostik, Prophylaxe und Therapie der Osteoporose sind zB in den aktuellen Leitlinien des Dachverbandes Osteologie (DVO) enthalten. Unter anderem sind dort Punkte aufgeführt, die zu einem erhöhten Osteoporoserisiko führen und somit eine Überweisung rechtfertigen:
http://www.dv-osteologie.org/dvo_leitlinien/osteoporose-leitlinie-2014
Osteoporose, im Volksmund auch „Knochenschwund“ genannt, ist eine Stoffwechselerkrankung des Skeletts. Sie ist gekennzeichnet durch eine Verminderung an Knochenmasse und eine Verschlechterung der Knochenarchitektur.
Daraus resultiert eine erhöhte Knochenbrüchigkeit. Kleinere Stürze und selbst alltägliche Handgriffe wie Heben und Tragen können zum Knochenbruch führen, vor allem an den Wirbelkörpern, den Unterarmen oder den Oberschenkelknochen.
Osteoporose tritt häufig bei Frauen nach den Wechseljahren und im höheren Lebensalter auf. In Deutschland sind heute etwa jede dritte Frau und jeder fünfte Mann ab dem 50. Lebensjahr betroffen.
Einige Risikofaktoren sind:
- familiäre Belastung
- Geschlecht
- früher Eintritt der letzten Regelblutung
- unausgewogene Ernährung, z.B. niedrige Kalziumaufnahme
- Untergewicht oder ungewollter Gewichtsverlust
- übermäßiger Tabak- oder Alkoholkonsum
- zuvor erlittene Knochenbrüche
- Bewegungsmangel
- medikamentöse Behandlung, z.B. mit Cortison
Symptome für eine Osteoporose können u.a. sein:
- chronischer Rückenschmerz
- abnehmende Körpergröße > 4 cm
- Rundrücken (sog. “Witwenbuckel”)
- vermehrte Knochenbrüche ohne äußere Einwirkung
Die Bestimmung der “Knochendichte” erfolgt gemäß der Leitlinie der WHO Weltgesundheitsorganisation) mittels des DXA-Verfahrens.
Dabei wird mit einer speziellen Röntgentechnik eine sehr geringe Röntgenstrahlung durch den Körper gesendet, um den Mineralgehalt der Knochen zu bestimmen. Dieser Knochenmineralgehalt steht in direkter Beziehung zur Knochenfestigkeit.
Ergeben sich aus den Angaben des Patienten Hinweise auf ein erhöhtes Risiko, wird die Messung noch durch bestimmte Laborwerte und ggf. eine Röntgenaufnahme des Patienten ergänzt. Die Diagnose und die daraus ggf. notwendige Behandlung erfolgen in Zusammenschau der Anamnese des Patienten, der Knochendichtemesswerte sowie der Laboranalytik.
Gemäß der DVO-Leitlinien gibt es klare Indikationen, wann eine Behandlung der Osteoporose erfolgen sollte.
Ziel einer Behandlung ist immer die Stabilisierung der Situation zur Vermeidung von zukünftigen Knochenbrüchen. Basis der Behandlung ist u.a. die Optimierung der Versorgung mit Vitamin D und Calcium. So sollte der Vitamin D3-Spiegel über 30ng/ml liegen. Prophylaktisch ist eine angemessene sportlich-körperliche Bewegung von Nutzen.